Sie verwalten Ihre Wohnung, Mehrfamilien- oder Gewerbeobjekt selber & hatten vielleicht auch schon die ein oder andere Übergabe?
Ich hoffe, Sie hatten bisher keine Schwierigkeiten & Ihnen wurde das Objekt in einem guten Zustand zurückgegeben!
Ich möchte Ihnen hier ein Übergabeprotokoll zur Verfügung stellen, dass Sie bei Ihrer nächsten Übergabe unterstützen soll. (Schreiben Sie uns dafür eine E-Mail auf info@immobilienverwaltung-velbert.de oder rufen Sie unter 02052 - 800353 an, wir lassen es Ihnen dann kurzfristig per e-Mail oder Fax zukommen!)
Nun erläutere ich, warum eine ordentliche Übergabe wichtig ist!
Ich habe schon so einige Geschichten gehört, von Objekten die in einem katastrophalen Zustand zurück gegeben wurden und der Vermieter nichts machen konnte, da er lediglich die Schlüssel übergeben, aber keine Foto- und schriftliche Dokumentation angefertigt hatte.
Wenn es dann um Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geht, sind Sie in der Beweispflicht. Von daher lieber zu viel als zu wenig dokumentieren!
mein 1. Tipp:
machen Sie von allen Räumlichkeiten Fotos. Es müssen keine super hochwertigen Bilder entstehen. Wichtig ist, dass darauf zu erkennen ist, wie der aktuelle Istzustand des Objektes ist.
mein 2. Tipp:
alles schriftlich festhalten! Uhrzeit, Datum, beteiligte Personen und von welchen Schlössern wie viele Schlüssel übergeben werden.
Gehen Sie alle Räumlichkeiten ab, öffnen und schließen Sie alle Fenster und Türen, um diese auf Funktionalität zu prüfen. Halten Sie den Zustand schriftlich fest. Ob bspw. Bohrlöcher vorhanden sind, ob Tapeten vorhanden sind und welche Wandfarbe aktuell vorhanden ist. Auch die Bodenbeläge und deren Zustand sind festzuhalten. Ob die Wohnung in einem unrenovierten oder frisch renovierten Zustand übergeben wird und verweisen Sie auf Ihre Fotos.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dokumentation der Zählernummern mit den dazugehörigen Zählerständen für die Nebenkostenabrechnungen.
Das Protokoll müssen mit gleichem Wortlaut beide Parteien erhalten.
Bei der Rückgabe einer Wohnung muss der Vermieter folgende Punkte nicht dulden:
1. Löcher von Bildern, Spiegeln etc. hat der Mieter wieder zu schließen.
2. Ist eine Fliese bspw. im Laufe der Mietzeit gesprungen, muss der Mieter diese erneuern. Nach Rücksprache kann dies auch durch den Vermietern erneuert werden, der den Aufwand entsprechend in Rechnung stellen kann.
3. im Mietvertrag können zwar keine Schönheitsreparaturen nach festen Intervallen vereinbart werden, jedoch kann bei einer frisch renovierten Wohnung verlangt werden, dass diese bei Auszug (nicht bereits nach einem Jahr) ebenfalls renoviert zurück gegeben wird. Hier kommt es vorallem auf den Zustand bzw. Grad der Abnutzung an.
Ebenso kann eine unrenovierte Wohnung ebenfalls unrenoviert zurück gegeben werden!
Ich hoffe Ihnen auf diesem Wege weiterhelfen zu können und wünsche viel Erfolg bei den nächsten Objektübergaben! Gerne stehen wir Ihnen auch per E-mail oder telefonisch mit Rat und Tat zur Seite!