Immobilien gibt es nicht mehr wie Sand am Meer und schon gar nicht mehr zu Schnäppchenpreisen.
Auch eine Immobilie im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens zu erwerben ist schon lange kein Geheimnis mehr, sodass auch Schnäppchenjäger nicht auf Ihre Kosten kommen.
Dennoch scheint diese Art es Erwerbs eine Möglichkeit überhaupt ein Objekt zu ergattern. Aufgrund der Risiken ist dies jedoch nicht jedermanns Sache.
1. Obacht beim Gerichtsgutachten!
Den vom Gericht aus bestellten Gutachten kann der Verkehrswert der Immobilie entnommen werden, aber Vorsicht, denn nicht immer entspricht der angegebene Wert dem aktuellen Vekehrswert. Nämlich dann nicht, wenn der bestellte Gutachter sich auf das Beleihungsgutachten der Bank bezieht, das erstellt wurde, kurz bevor die Gläubigerbank Ihre Grundschuld im Grundbuch hat eingetragen bekommen. Dies kann schon ein paar Jahre her sein, sodass sich der Zustand der Immobilie bereits verschlechter hat.
Es gibt auch Schuldner, die den Gutachter den Zutritt zur Objektbesichtigung verwehren und der Gutachter das Objekt lediglich von außen schätzen kann. In diesen Fall geht der Gutachter für die Bereiche, die er nicht besichtigen kann von einem gepflegten Zustand aus, dem auf keinen Fall so sein muss. Der Verkehrswert würde dann besser ausfallen, als es tatsächlich der Fall ist.
Man sollte im Hinterkopf behalten, dass bei 3 erstellten Gutachten von 3 verschiedenen Gutachtern, 3 verschiedene Werte ermittelt werden und der angegebene Wert nicht unbedingt der Realität entsprechen muss.
Im besten Fall kann das Gutachten auf der Internetseite der Gerichts oder bspw. auf dem Zwangsversteigerungsportal zvg-portal.de oder in der Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts eingesehen werden.
2. Grundbuch
prüfen Sie das Grundbuch auf jeden Fall in der Abteilung II, ob bspw. Dauerwohnansprüche oder Wegerechte bestehen, da diese auch im Rahmen einer Ersteigerung bestehen bleiben würden. In diesem Fall könnte die Immobilie erst selbstgenutzt werden, sobald das Dauerwohnrecht durch bspw. Tod erlischt.
nachstehend noch ein paar Tipps für den Ablauf:
- Sie sollten sich vor der eigentlichn Versteigerung 2-3 Versteigerungen ansehen, um den Ablauf schon einmal mitbekommen zu haben und ein Gefühl für die Bietstunde zu erhalten.
- es sollte sich ein festes Limit gesetzt werden und dies ein wenig über der eigentlichen Schmerzgrenze. Bspw. bei 309.000€, wenn das eigentliche Limit 300.000€ ist, da bei 300.000€ im besten Fall einige/alle anderen Bieter aussteigen.
- Das Finanzierungskonzept / Finanzierungsbestätigung der Bank sollte unbedingt vorliegen, da es bei einem Zuschlag kein zurück gibt. Wer einen Zuschlag erhält ist daran gebunden, daher sollte man sich auch nicht auf Preistreibereien einlassen!
- bietet man in ungleichen Schritten und ungeraden Beträgen kann dies die Mitbieter verwirren.
Schlussendlich bleibt es aber dabei, das man quasi die Katze im Sack kauft, da man in der Regel vorab keine Möglichkeit der Innenbesichtigung hat und auch keinen Rechtsanspruch, wenn mehr Mängel / Schäden / Modernisierungs- oder Sanierungsstau vorhanden ist, der im Gutachten nicht aufgeführt ist.
Wir wünschen viel Erfolg und viel Glück, wenn Sie Ihre nächste Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwerben werden.